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   BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07   

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https://dejure.org/2008,6661
BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07 (https://dejure.org/2008,6661)
BGH, Entscheidung vom 27.02.2008 - 2 StR 593/07 (https://dejure.org/2008,6661)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 2008 - 2 StR 593/07 (https://dejure.org/2008,6661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Qualifizierung des Transport von Rauschgift durch einen Kurier als Beihilfe; Merkmal des "Mitsichführen eines Gegenstandes" i.S.d. § 30a Abs. 2 Nr. 2 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) als tatbezogenes und qualifizierendes Unrechtsmerkmal

  • Judicialis

    StPO § 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; BtMG § 30 a Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 28 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a
    Konkurrenzen bei Handeltreiben und Einfuhr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Die Tätigkeit eines Kuriers, die sich in dem Transport des Rauschgifts erschöpft, ist als Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln zu werten (vgl. BGHSt 51, 219).
  • BGH, 13.02.2003 - 3 StR 349/02

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Neben dem bewaffneten Handeltreiben ist - bezogen auf dieselbe Rauschgiftmenge - eine Verurteilung wegen bewaffneter Einfuhr nicht möglich (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02; BGH NStZ-RR 2000, 91).
  • BGH, 11.06.2002 - 3 StR 140/02

    Bewaffnetes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Bei dem Mitsichführen eines Gegenstandes im Sinne des § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG handelt es sich nämlich nicht um ein besonderes persönliches Merkmal (§ 14 Abs. 1 StGB) mit der Folge, dass § 28 Abs. 2 StGB anwendbar wäre, sondern um ein tatbezogenes, qualifizierendes Unrechtsmerkmal (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 277).
  • BGH, 06.07.1987 - 3 StR 115/87

    Addition der abgegebenen Teilmengen bei der Prüfung des Merkmals der "nicht

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt zwar nicht hinter der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück, aber hinter der täterschaftlichen bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1981, 352, 353).
  • BGH, 17.08.1999 - 1 StR 222/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verschulden des Verteidigers

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Neben dem bewaffneten Handeltreiben ist - bezogen auf dieselbe Rauschgiftmenge - eine Verurteilung wegen bewaffneter Einfuhr nicht möglich (vgl. u. a. BGH, Urteil vom 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02; BGH NStZ-RR 2000, 91).
  • BGH, 29.04.1981 - 5 StR 187/81

    Konkurrenzen zwischen Betäubungsmitteldelikten - Unerlaubter Besitz von

    Auszug aus BGH, 27.02.2008 - 2 StR 593/07
    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt zwar nicht hinter der Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück, aber hinter der täterschaftlichen bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (vgl. u. a. BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 2; BGH NStZ 1981, 352, 353).
  • BGH, 10.07.2012 - 2 StR 85/12

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Mittäterschaft;

    § 30a Abs. 2 Nr. 2 BtMG bezieht sich beim Zusammentreffen von unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge mit Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge auf den Einfuhrtatbestand "ohne Handel zu treiben" (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 2 StR 593/07, StraFo 2008, 254).

    Weder der Umstand, dass der Kurier für seine Transportleistung eine Entlohnung erhalten soll, noch die Tatsache, dass er gewisse Gestaltungsmöglichkeiten beim Transport des Rauschgiftes hat, reichen aus, um Handeltreiben als Mittäter zu begründen (vgl. Senat, Beschluss vom 27. Februar 2008 - 2 StR 593/07, aaO.).

  • BGH, 05.12.2008 - 2 StR 491/08

    Verhältnis unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln - hier die 0, 18 Gramm Heroin - tritt hinter der täterschaftlichen Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück (BGH StraFo 2008, 254 m.w.N.).
  • BGH, 11.11.2009 - 2 StR 429/09

    Bewaffnete Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Konkurrenzen);

    Der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge tritt hinter der täterschaftlichen bewaffneten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zurück (vgl. BGH NStZ 1981, 352, 353; StraFo 2008, 254; Weber aaO).
  • BGH, 10.03.2010 - 2 StR 578/09

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme beim unerlaubten Handeltreiben mit

    Dem steht § 265 StPO nicht entgegen; die Tatbestandsalternative der bewaffneten Einfuhr war bereits in der zugelassenen Anklage aufgeführt (vgl. im Übrigen zum Verhältnis der bewaffneten Einfuhr zum bewaffneten Handeltreiben BGH NStZ-RR 2000, 91; Urt. v. 13. Februar 2003 - 3 StR 349/02; Beschl. v. 27. Februar 2008 - 2 StR 593/07).
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